FAQ – Häufige Fragen
1. Was ist der Unterschied zwischen Consulting und der Tätigkeit als Gerichts- bzw. Rechtsschreiber (Shihōshoshi)?
- Die Consulting-Abteilung (N&E Consulting) unterstützt bei internationalen Geschäfts-, Verwaltungs- und Umzugsangelegenheiten.
Das Judicial Scrivener Office N&E führt Registrierungs- und rechtliche Verfahren gemäß japanischem Recht durch.
Beide Bereiche arbeiten bei Bedarf eng zusammen, um einen reibungslosen und umfassenden Service zu gewährleisten.
2.Wie läuft das Erstgespräch ab?
- Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail.
Nach Prüfung Ihres Anliegens vereinbaren wir ein Erstgespräch, online (über Zoom oder Teams) oder persönlich.
Für Kunden im Ausland bieten wir Online-Termine an, die auf Zeitunterschiede und Sprachpräferenzen Rücksicht nehmen.
3. Wann fallen Gebühren an?
- Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein offizielles Angebot.
Nach Ihrer Zustimmung beginnen wir mit der Bearbeitung.
Für reine Beratungsgespräche kann eine feste Beratungsgebühr anfallen.
4. In welchen Regionen bieten Sie Ihre Dienstleistungen an?
- Wir bieten unsere Dienstleistungen in ganz Japan sowie für Mandanten im Ausland an.
Beratungen und die Erstellung von Unterlagen können online erfolgen; jedoch müssen einige Originaldokumente, wie Vollmachten oder Siegelzertifikate, die für die Registrierung erforderlich sind, per Post ausgetauscht werden.
5. Ist es ein Problem, wenn ich nicht gut Japanisch spreche?
- Nein. Wir bieten unsere Dienstleistungen auch auf Englisch oder Deutsch an.
Alle Unterlagen und Erklärungen werden klar und verständlich in mehreren Sprachen bereitgestellt.
